Vorentwurf In der Vorentwurfsphase bringen wir gemeinsam die Vorstellungen von Ihrem Eigenheim in FormSie nennen uns die Vorstellungen und das individuelle Anforderungsprofil für Ihr Eigenheim und unsere erfahrenen Planer und Architekten erarbeiten hieraus ein erstes Planungskonzept, den sogenannten Vorentwurf (Darstellung der Grundrisse und mindestens 2 Ansichten). Auf diesem Vorentwurf basiert unsere erste Preisermittlung.
Sie haben Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach: sj@sj-projektbau.de oder Telefon: 02165/8792450Entwurfsplanung Im Dialog und Austausch mit Ihnen konkretisiert sich die Planung Ihres BauvorhabensGemeinsam mit Ihnen bringen wir das Bauprojekt Schritt für Schritt voran. Das bedeutet auf Basis des (bevorzugten) Vorentwurfs erarbeiten wir zusammen detailierte Planungsunterlagen. Dazu zählen vermaßte Grundrisse, die Schnittzeichnung und die Ansichten im Maßstab 1:100 (Hierbei handelt es sich bereits um die wesentlichen Bauvorlagen für den Bauantrag).
Sie haben Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach: sj@sj-projektbau.de oder Telefon: 02165/8792450Bauantrag Die Baugenehmigung ebnet den Weg zum Traumhaus- oder was immer Sie bauen möchtenHier bereiten unsere erfahrenen Planer/Architekten den Bauantrag vor, denn vor dem ersten Spatenstich müssen die genehmigungspflichtigen Hürden genommen sein. Dabei bedarf es der Baugehnehmigung, welche durch die Einreichung des Bauantrages beantragt wird. Zum Bauantrag selbst gehören diverse Bauvorlagen wie die Bauzeichnungen (siehe Entwurfsplanung), der Lageplan mit GRZ-Berechnung und GFZ-Berechnung, die Berechnungen (Bruttorauminhalt, Wohnflächen, Nutzflächen, gegebenfalls Nachweise der Stellplätze und der Geschossigkeit), die Baubeschreibung und die Betriebsbeschreibungen (bei Gewerbeobjekten). Müssen für Ihr Bauvorhaben Abweichungen oder Befreiungen z.B. vom geltenden Baurecht ausgesprochen werden bearbeitet der Planer/Architekt auch die hierfür nötigen Anträge und Unterlagen. Der Bauantrag ist in der Regel dreifach von Ihnen, dem Bauherren, bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Gerne nehmen wir Ihnen diesen Weg ab.
Auch wenn das Verfahren der Genehmigungsfreitsellung gemäß § 63 BauO NW 2018 möglich ist, sind die gleichen Unterlagen unter anderem Bauantrag einzureichen.
Sie haben Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach: sj@sj-projektbau.de oder Telefon: 02165/8792450Bautechnische Nachweise Vom Stahlträger bis zur Brandschutztür. Wir erstellen die Nachweise mit der notwendigen Sorgfalt.Jedes Bauvorhaben hat seine eigenen Anforderungen an die Bautechnik. Hierbei ist zu differenzieren in welche Gebäudeklasse das Bauobjekt einzuordnen ist, da sich hieraus die bauteschnischen Anprüche an die Ausführung der Bauteile ergeben. Nachfolgend wird kurz auf die einzelnen bautechischen Nachweise eingegangen.
Standsicherheitsnachweis (Statik)Damit das Bauobjekt in Form bleibt muss seine Standsicherheit nachgewiesen und sichergestellt sein. Die Architektur der Entwurfsplanung gilt es baulich umzusetzen. Ein erfahrener, fachkundiger Tragwerksplaner (Statiker) wird hiermit von uns beauftragt. Der Nachweis einer soliden Konstruktion im Zusammenwirken der Bauteile bis in den Untergrund kann der Statiker durch das Bodengutachten sicher gewährleisten.
WäremschutznachweisDie Energieeinsparverordnung EnEV 2016 gibt vor wie der Wärmeschutz für ein temperiertes Gebäude auszusehen hat. Zudem sind die Anforderungen unterschiedlicher Standards im Wärmeschutznachweis zu berücksichtigen. Anhand dieser objektbezogenen Rahmenbedingungen erstellt der von uns beauftragte staatlich anerkannte Sachverständige für den Wärmeschutz (in der Regel der Statiker) den Wärmeschutznachweis. Hier ist zu erwähnen, dass die Heizungstechnik sowie der Einsatz von Lüftungsanlagen und Solarthermie einen wesentlichen Einfluss auf den Wäremschutznachweis haben. Daher werden wir bereits frühzeitig mit Ihnen den Fokus auf diese Thematik legen.
Die daraus resultierenden Energiebedarfsnachweise und der Gebäudepass werden selbstverständlich an Sie ausgehändigt.
SchallschutznachweisDie Nachweise über den Schallschutz erfolgen immer nach den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung. Z.b. ab Gebäudeklasse 3 gemäß § 2 BauO NW durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für den Schallschutz den wir beauftragen.
BrandschutznachweisDen Nachweis der Anforderungen an den Brandschutz und die daraus resultierenden Bescheinigungen richten sich nach den Vorgaben der jeweilgen Landesbauordnung. In NW bestehen diesbezügliche Vorgaben ab der Gebäudeklasse 4. Die rechtskonformen Nachweise und Bescheinigungen sind Gegenstand des Auftrages.
Sie haben Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach: sj@sj-projektbau.de oder Telefon: 02165/8792450Bauphase Das Abenteuer beginnt. Während der Bauphase sind wir stets mit Rat unnd Tat an Ihrer Seite.Während der Bauphase koordinieren und begleiten wir fachmännisch den gesamten Bauprozess. Hierbei überwachen und überprüfen wir die Arbeiten der einzelnen Gewerke und stellen dadurch letztlich eine einwandfreie Bauleistung sicher. Im folgenden erkläutern wir kurz die Bauphasen anhand der bewährten Gewerkeabfolge.
RohbauSobald der Baukörper abgesteckt ist rollen die Bagger an. Nach dem ersten Spatentisch folgt schon bald der vorgegebene Bauablauf. Nach dem Aushub der Baugrube erfolgt das verlegen der Abflussrohre und sonstiger Versorgungsinstallationen und Entsorgungsinstallationen. Wenn die Bewährung der Bodenplatte verlegt ist, kann diese betoniert werden. Nun werden die Wände des Kellergeschosses erichtet und hierauf die erste Decke verlegt. Bei nichtunterkellerten Bauvorhaben ist jetzt schon das Erdgeschoss errichtet. Die Außenwände des Kellergeschosses werden nun gegen Erdfeuchtigkeit isoliert und die Baugrube wieder verfüllt. Die Errichtung weiterer Geschosse folgt dem gleichen Prinzip: Dem Bau der Wände folgt die Verlegung der Decke. Mit der Errichtung der Dachkonstruktion und der Dacheindeckung sowie dem Einbau der Fenster gilt der Rohbau als abgeschlossen.
InnenausbauWährend der Rohbau nur wenige Gewerke beansprucht sind dies für die Innenausbauarbeiten und damit die schlüsselfertige Errichtung umso mehr. Zu nennen sind folgende Gewerke: Hausanschlüsse, Heizungs- und Sanitärinstallation, IT- und Elektroinstallation (ggf. Smarthome, Alarmanlagen), Innenputz, Estrich, Tapezier- und Malerarbeiten, Fliesenarbeiten, Schlosserarbeiten, Schreinerarbeiten, Natursteinarbeiten, Bodenbelagsarbeiten. Die Fassadengestaltung und deren Ausführung (Putz, Klinker, Holz, Metall) wird schlichtweg dem Innenausbau zugeteilt.
Sie haben Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach: sj@sj-projektbau.de oder Telefon: 02165/8792450Schlüsselübergabe Alle arbeiten sind abgeschlossen. Jetzt darf gefeiert werden!Wenn alle Arbeiten von unserem fachmännischen Personal erfolgreich abgenommen wurden, hindert Sie nichts mehr daran in Ihr eigenes Heim einzuziehen. Eine aufregende Reise liegt hinter uns, doch zu guter letzt steht ihr ganz eigenes Haus.
Sie haben Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach: sj@sj-projektbau.de oder Telefon: 02165/8792450
Ihr Traumhaus planen und bauen wir für Sie mit Sorgfalt in massiver Bauweise mit Festpreisgarantie und Bauzeitgarantie. Erfahren Bauchfachleute für die Bauplanung und die Bausausführung arbeiten engagiert für Sie als Bauherr. Zusätzlich zu den Architektenleistungen und den Ingenieurleistungen (Wäremschutznachweis gemäß EnEV, gegebenenfalls den Schallschutznachweis und den Brandschutzweis) übernehmen wir für Sie die sachverständige Bauüberwachung aller beauftragten Gewerke, das Bodengutachten die Rohbauversicherung, die Bauleistungsversicherung und die Bauherrenhaftpflichtverischerung.